Bekanntmachung: Kapitalherabsetzung

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Gesellschaftsbekanntmachung

Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§222 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 22. Juli 2020 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 42.813.842,00 zunächst um EUR 2,00 auf EUR 42.813.840,00 eingeteilt in 42.813.840 nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich zum Zweck ein glattes Zusammenlegungsverhältnis für die weitere Kapitalherabsetzung zu schaffen.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.840,00 eingeteilt in St.-42.813.840- Stückaktien, wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 38.532.456,00 auf EUR 4.281.384,00, eingeteilt in St.-4.281.384- auf den Inhaber lautende Stückaktien herabgesetzt.

Die weitere Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung ( §§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 13. August 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Mit Record Tag 23. September 2020 abends und Valuta 24. September 2020 werden die St.- 42.813.840- girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10 : 1 zusammengelegt. Für je 10 alte Aktien ( ISIN DE000A0L1H32) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktien ( ISIN DE000A289V03) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2020 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Bank AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der MPH Health Care AG bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ( ISIN DE000A289VT5) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der MPH Health Care AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 08. Oktober 2020

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen werden von der Clearstream Banking AG nach Ablauf des 08. Oktober 2020 ausgebucht und an die zentrale Abwicklungsstelle, Bankhaus Gebr. Martin AG, zur weiteren Verwertung übertragen.

Gebührenerstattungen von Seiten der MPH Health Care AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung für die St.-4.281.384- aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A289V03 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 22. September 2020 aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 21. September 2020.

Berlin, im September 2020

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